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  • »sechs-kleine-hüpfer« ist der Autor dieses Themas

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1

Donnerstag, 14. November 2013, 21:14

Muster Überprüfungsantrag Elterngeld....

Frau Mustermann

Muster Straße 1

24863 Musterstadt

Antragsnummer: *******



EG Stelle X

Musterweg 2

57852 Musterort



Betreff: Überrpüfungsantrag des Elterngeldes.

-

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitten wir um Überprüfung, ob in Hinblick auf das Urteil des Bundessozialgerichts Aktenzeichen: B 10 EG 3/12 R und B 10 EG 8/12 R zum Elterngeld bei Zwillingen auch in unserem Fall höheres Elterngeld zu bewilligen ist. Ich bitte dazu um Erteilung eines rechtsmittelfähigen Bescheides.

-

Mit freundlichen Grüßen

-

Mustermann

-

© 2013 Ruesch
Meine Monster sind *01.02.05, *14.06.06 und dreimal *27.10.08. Jetzt komplett mit Zwuck *14.01.2012


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Schnuffi

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2

Donnerstag, 14. November 2013, 21:16

Oh danke. Jetzt bin ich so angefixt, dass ich das heute noch erledige... Und morgen früh um 08.00 Uhr rufe ich an, ob die schon fertig sind mit der Überprüfung :D
05/10: Junge (1.570 g), Mädchen (1.054 g), Mädchen (1.360 g), Mädchen (1.297 g).
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Donnerstag, 14. November 2013, 21:39

ich hab auch heute gleich noch angerufen in der elterngeldstelle... aber war keiner mehr bei der arbeit (15:15!)... ich setz morgen auch gleich das schreiben auf...

aber vielleicht weiß ja auch von euch jemand eine antwort:
ich hab das elterngeld inkl. 600 € für 2. u. 3. kind auf 2 jahre aufgeteilt...
hätte ich nicht anspruch auf mind. 2 jahre volles elterngeld?!?!
bei 3 kindern kann man ja nur 2 parallel betreuen... das 3. müsste man doch auf ein weiteres jahr schieben können?!? immerhin steht in dem von jana eingestellten schreiben der elterngeldstelle hamburg, dass jedes kind anspruch auf volles elterngeld hat!!! oder ???

hab ich ne chance auf 2 jahre volles elterngeld???

Schnuffi

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4

Donnerstag, 14. November 2013, 22:00

Nein. Der Anspruch an sich erhöht sich ja nicht, nur weil Du das Elterngeld teilst. Es gibt nur EINEN Anspruch insgesamt; wie der (auf Deinen Wunsch hin) ausgezahlt wird, wirkt sich auf den Anspruch selbst nicht aus.

Es kriegt ja jedes Kind das ihm zustehende volle Elterngeld - nur im Rahmen einer anderen Zahlungsmodalität.
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5

Donnerstag, 14. November 2013, 22:08

aber dann versteh ich es so, dass für das erste kind das volle elterngeld 67 %) bezahlt wird und für kind 2 und 3 jeweils 300 €.

wie kommt ihr denn dann auf 900 € x 3 ?!???

kuschelmops

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6

Donnerstag, 14. November 2013, 22:11

aber dann versteh ich es so, dass für das erste kind das volle elterngeld 67 %) bezahlt wird und für kind 2 und 3 jeweils 300 €.

wie kommt ihr denn dann auf 900 € x 3 ?!???

Schau hier:

nochmal Elterngeld:
Viele Grüße,
Corinna mit M., J., P. (* Juni 2008, SSW 29+0, 1432g, 1237g und 723g) und E. (
* Januar 2013, SSW 36+0, 2880g)

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