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  • »sechs-kleine-hüpfer« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 3 030

Registrierungsdatum: 16. Juni 2011

Name: Bianca

Danksagungen: 208 / 119

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1

Sonntag, 19. April 2015, 16:47

Kredit...kann mir das mal einer erklären bitte ???

geht um die vorzeitige Rückzahlung....


923 531 000
11.14
Seite 3/5
Ja
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Kalendertagen den
Kreditvertrag zu widerrufen.
4. Andere wichtige rechtliche Aspekte
Ja
In dem mit Ihnen abgeschlossenen Kreditvertrag ist bei Ver
-
tragsabschluss ein gebundener Sollzinssatz vereinbart wor
-
den. Gemäß § 502 BGB kann die Bank im Falle einer vorzeiti
-
gen Rückzahlung während dieser Sollzinsbindung eine
angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittel
-
bar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden
Schaden verlangen. Abweichend von dieser gesetzlichen
Regelung räumt die Bank Ihnen im Kreditvertrag das Recht
ein, pro Laufzeitjahr des Kredites einmal eine vorzeitige
Rückzahlung in Höhe von maximal 50% des jeweils offenen
Rest
saldos vorzunehmen, ohne hierfür eine Vorfälligkeits
-
entschädigung zu erheben. Sollten Sie mehr als eine vorzei
-
tige Rückzahlung pro Vertragsjahr oder eine über den
Schwellenwert von 50% des jeweils offenen Restsaldos hin
-
ausgehende vorzeitige Rückzahlung vornehmen, kann die
Bank für den vollen Betrag dieser vorzeitigen Rückzahlung
eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den un
-
mittelbar mit dieser vorzeitigen Rückzahlung zusammenhän
-
genden Schaden verlangen. Sie wird diesen nach dem vom
Bundesgerichtshof für die Berechnung vorgeschriebenen
finanzmathematischen Rahmenbedingungen berechnen, die
insbesondere
-
ein zwischenzeitlich gesunkenes Zinsniveau,
-
die für den Kredit ursprünglich vereinbarten Zahlungs
-
ströme,
- den der Bank entgehenden Gewinn,
-
die in Folge der vorzeitigen Rückzahlung
ersparten Risiko- und Verwaltungskosten
berücksichtigen.
Die Vorfälligkeitsentschädigung darf folgende Beträge
jeweils nicht überschreiten:

1 Prozent beziehungsweise, wenn der Zeitraum zwischen
der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung 1 Jahr
nicht übersteigt, 0,5 Prozent des vorzeitig zurückge
zahlten
Betrages,

den Betrag der Sollzinsen, den der Kredit
nehmer in dem
Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten
Rückzahlung entrichtet hätte.
Darin enthalten ist ein Entgelt für den mit der vorzeitigen Rückzahlung verbundenen Verwaltungsaufwand
Meine Monster sind *01.02.05, *14.06.06 und dreimal *27.10.08. Jetzt komplett mit Zwuck *14.01.2012


Tiefschnee

Fortgeschrittener

Beiträge: 176

Registrierungsdatum: 13. Juli 2011

Wohnort: NRW

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2

Sonntag, 19. April 2015, 20:41

Je schneller Du den Kredit zurückzahlst, umso mehr Zinsen entgehen der Bank. Damit sichern sie sich ab. Wenn Du also z.B. einen Kredit in diesem Jahr von noch 5000€ hast, darfst Du nach Deinem Text dieses Jahr 50% (2500€) zurückzahlen. Zahlst Du mehr ab, verlangt die Bank als Zinsersatz für den mehr bezahlten Betrag diese Entschädigung.

AnJoNiLuMiAn

Erleuchteter

Beiträge: 11 811

Registrierungsdatum: 16. Mai 2011

Name: Jana

Wohnort: Niedersachsen

Danksagungen: 1115 / 413

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3

Sonntag, 19. April 2015, 20:44

Einmal pro Jahr kannst Du 50 % des offenen restl. Kreditbetrages zurückzahlen.
Möchtest Du mehr außerplanmäßig zurückzahlen, außerhalb der vereinbarten Raten, mußt Du Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.
Vorfälligkeitsentschädigung bedeutet den entgangenen Ertrag, den die Bank hätte, wenn Du nicht vorzeitig zurückzahlen würdest.
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist aber deutlich geringer, als der eigentliche Zinssatz, so dass sich eine vorzeitige Rückzahlung für Dich trotzdem lohnt.
Jährlich 50% außerplanmäßig zahlen zu dürfen (ohne Vorfälligkeitsentschädigung) ist schon außergewöhnlich.
Viele Grüße
Jana mit
A. (2004), J. (2006), N. (2008 ), L. + M. + A. (2010 bei 34+0 mit 2,3 / 2,2 / 1,6kg)

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