Hat er bei Geburt die Vaterschaft beantragt?
Hat sie seiner beantragten Vaterschaft zugestimmt?
Diesen Fall gabs bei meinem Bruder.
Er hat die Vaterschaft beantragt, sie aber (noch) nicht genehmigt.
Dann kam die Trennung.
Das hieß, er durfte Unterhalt zahlen, hatte aber keinerlei Rechte.
Ist im katholischen Bayern, da hat die Kirche auch gleich noch nen vollstreckbaren Titel für den Unterhalt erwirkt (und beim Arbeitgeber vorgelegt), nur vorsorglich, falls er mal nicht zahlen sollte.
Viele Grüße
Jana mit
A. (2004), J. (2006), N. (2008 ), L. + M. + A. (2010 bei 34+0 mit 2,3 / 2,2 / 1,6kg)
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Emmale09