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  • »sechs-kleine-hüpfer« ist der Autor dieses Themas

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1

Sonntag, 16. Juni 2013, 09:45

eben gefunden :

§ 1619 BGB:
”Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von
den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen
Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in
ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.”
Den werd ich SchwiMa das nächste Mal unter die Nase halten :P
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Sonntag, 16. Juni 2013, 09:49

Warum der Schwiegermama?
Viele Grüße
Jana mit
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Sonntag, 16. Juni 2013, 09:58

weil die immer mault, wenn ich meine Kids mal machen lasse...
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