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harume

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1

Samstag, 30. Juni 2012, 21:45

Elterngeld bei Zwillingen

Habe ich gerade in einem anderen Forum gefunden: http://m.spiegel.de/karriere/berufsleben/a-841810.html
Was allerdings bei Drillingen ist, die auch nur 2 Elternteile haben, weiß ich nicht... :phat:

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sechs-kleine-hüpfer, Drillis-Hannover

AnJoNiLuMiAn

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2

Samstag, 30. Juni 2012, 22:05

Tolle Idee.
Hab aber mal gelesen, daß extra im Antrag/Gesetz stand, daß Elterngeld PRO GEBURT gezahlt wird. Habe nachgeschaut, es aber nicht gefunden.
Viele Grüße
Jana mit
A. (2004), J. (2006), N. (2008 ), L. + M. + A. (2010 bei 34+0 mit 2,3 / 2,2 / 1,6kg)

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3

Samstag, 30. Juni 2012, 22:09

Das ist ja ein Ding... da hätten wir ja alle ziemlich viel Geld verschenkt...
Naja, aber wenn man erst klagen muss, um es zu bekommen... :(
Liebe Grüße :wink2:
Das ist meine Rasselbande:
(geb. 32+2 SSW)

AnJoNiLuMiAn

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4

Samstag, 30. Juni 2012, 22:28

Das ist ja ein Ding... da hätten wir ja alle ziemlich viel Geld verschenkt...
Naja, aber wenn man erst klagen muss, um es zu bekommen... :(

Die Frage ist, ob man sich jetzt nachträglich an diesen Rechtsstreit "dranhängen" kann.
D.h. gegen den Bescheid von 2010 nachträglich, mit Verweis auf das aktuelle Verfahren, Einspruch erheben???

Nachtrag: mit Sozialgericht habe ich "Übung" und Rechtsschutz habe ich auch...
...nur fehlt mir die Zeit, für so einen "Scherz" mit unserem Staat, der ja bekanntlich eh immer am längeren Hebel sitzt...
Viele Grüße
Jana mit
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5

Samstag, 30. Juni 2012, 22:31

wenn es vor das Bundessozialgericht gehen sollte, gilt es rückwirkend, da dann ja das Gesetz fehlerhaft ist *wenn ich mich recht erinnere*
Ansonsten kann man aufgrund des Urteils eine Überürpfung des eigenen Bescheides beantragen, das mach ich Montag mal ;-).

Auf diesen Bescheid kann man dann auch wieder klagen....

LG Bianca
Meine Monster sind *01.02.05, *14.06.06 und dreimal *27.10.08. Jetzt komplett mit Zwuck *14.01.2012


AnJoNiLuMiAn

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6

Samstag, 30. Juni 2012, 22:36

Da machen wir den Behörden wieder Arbeit, sprich Ärger... :D XD :phat:
Viele Grüße
Jana mit
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7

Samstag, 30. Juni 2012, 22:44

Wir haben auf em Posten ne Renate Holzwart..... Hat noch nicht mal den Bescheid von Ceddi fertig....
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kuschelmops

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8

Sonntag, 1. Juli 2012, 09:51

Hallo,
wir werden da auch mal nachhaken. Rechtschutz haben wir auch.... :phat: !!!
Viele Grüße,
Corinna mit M., J., P. (* Juni 2008, SSW 29+0, 1432g, 1237g und 723g) und E. (
* Januar 2013, SSW 36+0, 2880g)

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9

Sonntag, 1. Juli 2012, 11:44

super beitrag!!! danke harume!!!

mein mann hat schon "blut geleckt"...

wir werden auch einspruch erheben... daaaanke!!!

hey leute, das wär doch was, oder?!?!

aber müssen unsere männer dann auch noch elternzeit nehmen?!?!
also die ehemänner, die brav täglich arbeiten gegangen sind?!?!
oder bekommen wir frauen auch elterngeld doppelt oder dann sogar dreifach=?!?!?!?!

mein mann will erstmal einspruch erheben und abwarten...

ach ja, man hat ja sonst nix zu tun... aber in unserem staat muss man sich immer selbst
kümmern, klingelt ja keiner an der haustür und bringt einem sein recht und geld oder hilfe
mal freiwillig vorbei... :-))

wir haben auch rechtsschutz... also auf gehts!!!

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10

Sonntag, 1. Juli 2012, 11:47

So wie ich das verstanden habe, wird es je Kind bezahlt, also wenn du bei drei daheim bist, bekmmst du es für 3. Würde bei uns 2000 € je Monat ausmachen - die 300 die wir schon bekommen haben :-)
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11

Sonntag, 1. Juli 2012, 12:53

hier habt ihr mein Schreiben, könnt ihr gern kopieren.

Antrag auf Überprüfung des Bescheides vom 16.03.2010

Sehr geehrte Damen und Herren

inbezug auf das aktuelle Urteil des Landessozialgerichtes München beantrage ich eine Überprüfung unseres Elterngeldbescheides.
Dies trifft bei uns, durch die Drillingsgeburt, auch zu.

Landessozialgericht:
Das Landessozialgericht folgte auch dem Eltern-Argument der Ungleichbehandlung gegenüber anderen Familien, in denen es während des Elterngeld-Bezugs ein weiteres Kind geboren oder adoptiert wird. Denn dann zahlt der Staat stets Elterngeld - warum also nicht an Zwillingseltern? Anders als bei Mehrlingsgeburten sei ja "nur der kürzere Zeitraum" zwischen der ersten und der zweiten Geburt, heißt es in der Entscheidung (Aktenzeichen L 12 EG 26/08 ).

Mit freundlichen Grüßen
Meine Monster sind *01.02.05, *14.06.06 und dreimal *27.10.08. Jetzt komplett mit Zwuck *14.01.2012


Schnuffi

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12

Sonntag, 1. Juli 2012, 13:02

Na, da bin ich ja mal gespannt, wie das ausgeht. Halte uns bitte auf dem laufenden. Das wäre ja doch eine ganze Stange Geld....
05/10: Junge (1.570 g), Mädchen (1.054 g), Mädchen (1.360 g), Mädchen (1.297 g).
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13

Sonntag, 1. Juli 2012, 13:11

Habt ihr den Artikel denn richtig gelesen? Es geht in dem Urteil darum, dass beide Eltern für je ein Kind Elterngeld beantragen und damit Vater und Mutter jeweils 12 Monate Elterngeld beziehen können, wenn BEIDE ganz in Elternzeit gehen.
Ich gehe mal davon aus, dass bei den wenigsten hier der Papa auch ein ganzes Jahr zuhause war.
Es geht nicht darum, dass man generell bei Zwillingen 2x Elterngeld bekommt (also die Mutter doppeltes Geld bekommt).
Für Drillinge kann es also gar nicht dreimal Elterngeld geben, weil ja nicht drei Elternteile je ein Jahr zuhause bleiben können.

LG Mela

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14

Sonntag, 1. Juli 2012, 13:49

google dir mal das Urteil, da steht drin, dass bei Mehrlingsgeburten jede einzeln zu zählen ist, weil jede Geburt für sich selbst steht, der Abstand zwischen den Geburten ist egal.

Da baue ich drauf auf :-)

Habe ja jedes KInd einzeln geboren, jeweils im Abstand von einer Minute ;-)
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Mathias

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Sonntag, 1. Juli 2012, 14:16

Ich verstehe das wie Mela

Elterngeld ist ja eine Art Ersatzleistung für deinen gehaltsausfall. Und da nur ein Gehalt ausgefallen ist gibt's auch nur einmal Elterngeld.

Ich denke nicht, dass eine Argumentation ala: "wenn wir das gewusst hatten, dann wäre mein Mann Zuhause geblieben ...."

Wenn doch, dann müsste der Mann konsequenterweise seine 100% Lohn zurückzahlen und 65-67% Elterngeld kassieren.


Gruß
Mathias
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Gerade im Verkehrsfunk gehört: es liegt ein Besen auf der Autobahn!

Mädels, alles OK oder ist jemand abgestürzt?


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16

Sonntag, 1. Juli 2012, 14:51

Ich fürchte auch, dass es für die meisten von uns bereits zu spät ist.

Aber trotzdem eine interessante Info für alle Drilli-Schwangeren.
Liebe Grüße :wink2:
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mela

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17

Sonntag, 1. Juli 2012, 16:43

google dir mal das Urteil, da steht drin, dass bei Mehrlingsgeburten jede einzeln zu zählen ist, weil jede Geburt für sich selbst steht, der Abstand zwischen den Geburten ist egal.

Da baue ich drauf auf :-)

Habe ja jedes KInd einzeln geboren, jeweils im Abstand von einer Minute ;-)


Lies dir mal die Erklärung hier durch, ist von einer Anwaltskanzlei und wie ich finde, recht verständlich geschrieben:
http://www.kanzlei-blaufelder.com/gleich…bei-zwillingen/

Ich will wirklich kein Spielverderber sein, aber bevor du da mit Forderungen an irgendwen Briefe oder emails verschickst, solltest du halt schon wissen, worum es geht. Ich habe jetzt an mehreren Stellen über das Urteil nachgelesen und ich lese da sehr deutlich raus, dass es um das parallele Elterngeld geht, wenn beide Eltern zuhause bleiben. Bisher bekommt man da nämlich nur die max. 14 Monate, auch wenn beide je ein Jahr zuhause bleiben. Das Urteil macht jetzt Hoffnung darauf, dass bei Zwillingen (und vermutlich auch Drillingen) beide Eltern je 12 Monate Elterngeld bekommen.

LG Mela

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18

Sonntag, 1. Juli 2012, 17:45

dann hieße das doch auch, dass der ehemann jetzt noch sein jahr nehmen könnte, oder?!?!

warum müssen denn mutter und vater parallel die elternzeit nehmen?!

und einklagen könnte man es dann schon, denn man wusste das ja damals nicht... falsch-infos...
ach wäre das toll gewesen, wenn wir ein jahr zu zweit gewesen wären!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

darf ich gar nicht drüber nachdenken!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

naja, es wird immer änderungen geben... und man hat nix mehr davon... aber die nachfolgenden...
ist ja dann auch schön..

aber hier könnte man doch evtl. noch was draus machen.. wir mit geburtenjahrgang 2010...

Schnuffi

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19

Sonntag, 1. Juli 2012, 19:42

Hier ist die vollständig Entscheidung; werde ich mir auch mal zu Gemüte führen:

sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=152659&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Sonst wäre es vielleicht noch mal was, bei dem Anwalt (Link oben) einen Kommentar zu hinterlassen; evtl. bekommt man ja Antwort/Klarheit? Ich sehe das aber auf die Schnelle auch so, dass es hier vorliegend "leider nur" um die Partnermonate geht. Aber schauen wir mal.
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Schnuffi

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20

Sonntag, 1. Juli 2012, 19:58

Also ich habe mir jetzt das ganze Urteil mal durchgelesen. Es geht vorliegend darum, ob jeweils beide Elternteile für jeweils die volle zeit Elterngeld beanspruchen können; vorliegend parallel. Es geht nicht darum, dass für jedes Kind die vollen 67 % zu gewähren sind (schade eigentlich; ich könnte mit Vierlingen reich werden!).

Dies ergibt sich auch insbesondere aus folgendem Satz in dem Urteil:


"Hieraus kann jedoch nur der Schluss gezogen werden, dass einer betreuenden Person nicht für beide Zwillinge jeweils Elterngeld zusteht. Dies ist aber nicht die hier streitige Frage. Im vorliegenden Verfahren geht es vielmehr darum, ob beiden Elternteilen für jeweils ein Kind Elterngeld nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren ist."


Interessant wäre gleichwohl die Frage, ob der Ehepartner jetzt im Nachhinein noch 12 Monate Elternzeit nehmen könnte bzw. 10, wenn er schon 2 (wie bei uns) genommen hat...
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