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Erleuchteter
Registrierungsdatum: 16. Mai 2011
Name: Jana
Wohnort: Niedersachsen
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Profi
Registrierungsdatum: 17. Mai 2011
Wohnort: Brandenburg, Nähe Berlin
Ich finde es ungehäuerlich, dass der biologische Vater den Unterhalt für die Lebensjahre 19 - 26 bezahlen muss.
Muss er das???
Das fände ich allerdings auch ungerecht.
Zitat
Die Unterhaltsverpflichtung beläuft sich laut Urteil auf das gesetzliche
Mindestmaß. Die Zahlungsverpflichtung endet mit dem 18. Lebensjahr der
Kinder. Weiterreichende Forderungen haben die Richter zurückgewiesen.
Jetzt folgt ein drastischer Vergleich:
"Wenn ein Mann einer Frau ohne ihre Einwilligung ein Kind macht, dann ist es Vergewaltigung! "
M