§ 1619 BGB:
”Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von
den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen
Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in
ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.”
Den werd ich SchwiMa das nächste Mal unter die Nase halten
Meine Monster sind *01.02.05, *14.06.06 und dreimal *27.10.08. Jetzt komplett mit Zwuck *14.01.2012