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AnJoNiLuMiAn

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1

Mittwoch, 3. August 2011, 23:35

Ich verklage unseren Landkreis auf verwehrte Frühförderung

Ich haben fertig...
Ich verklage unseren Landkreis auf verwehrte Frühförderung.
Morgen geht der Brief raus.
Und wenns nur fürs Ego ist...
Viele Grüße
Jana mit
A. (2004), J. (2006), N. (2008 ), L. + M. + A. (2010 bei 34+0 mit 2,3 / 2,2 / 1,6kg)

aja2010

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2

Mittwoch, 3. August 2011, 23:53

Richtig so!!!
Ich drück dir ganz fest die Daumen, dass alles durchgeht und du zu deinem/euren Recht kommst!!!

Ich wollte dir nochmal den Paragraphen raussuchen, wo das steht mit dem Zusatz. Hier ist er:

SGB XII, §53
3) Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen
Liebe Grüße
Wiebke
mit J. (w, 28.11.10, 23:59) ,A. (m, 29.11.10, 0:00) und A. (w, 29.11.10, 0:01) in der 32.SSW

Mathias

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3

Donnerstag, 4. August 2011, 00:00

hast du die "Klageschrift" (ist das schon ne Klageschrift) selbst geschrieben oder vom Anwalt machen lassen?

Mathias
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Linda, Sarah und Tabea *5.5.10

Gerade im Verkehrsfunk gehört: es liegt ein Besen auf der Autobahn!

Mädels, alles OK oder ist jemand abgestürzt?


4

Donnerstag, 4. August 2011, 10:00

Ich würde erstmal beim Landrat vorstellig werden und über das Problem reden.
Bist du dich durchgeklagt hast brauchen deine Kinder keine Frühfördung mehr.

Ausserdem können Beamte stur sein und man ist gleich als Streithenne in den Ämtern verufen und dass kann für die Zukunft auch hinderlich sein.
Die lasse dich am ausgstreckten Arm verhungern, ausser man ist heiss darauf zu streiten.

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5

Donnerstag, 4. August 2011, 10:39

Robert, bei einer Eilklage muss innerhalb von 6 Monaten entschieden sein. Und bis dahin sind die noch nicht groß ;-)

LG Bianca, auch Streithuhn beim Landkreis
Meine Monster sind *01.02.05, *14.06.06 und dreimal *27.10.08. Jetzt komplett mit Zwuck *14.01.2012


cuxdrillis

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Donnerstag, 4. August 2011, 19:53

hallo jana,

ich finde es gut das du das machst und sie nicht damit durch kommen läst. ich hoffe das es nicht so lange dauert bis da eine entscheidung gefällt wird und wünsche dir viel kraft und durchhalte vermögen.
liebe grüße sabrina mit fynn, joel und leon geboren in der 30ssw (29.12.2009)

AnJoNiLuMiAn

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7

Freitag, 12. August 2011, 21:49

hast du die "Klageschrift" (ist das schon ne Klageschrift) selbst geschrieben oder vom Anwalt machen lassen?

Mathias
Ich hab erstmal nur fix nen Dreizeiler selbst geklimpert, um die Frist zu wahren.
Mein Mann hat heute die bisher vorhandenen Papiere zu diesem Thema für die Rechtsschutzversicherung gescannt, so daß ich die gleich per Mail rausschicke. Wenn ich dann eine Kostenübernahme-Info (für die Anwaltskosten) habe, mach ich nen Termin beim Anwalt.
Ne Nachbarin hat schon mal geklagt und sagte, wir bekommen eh noch mal Formulare vom Sozialgericht, die auszufüllen sind.

Es muß auch dringend was getan werden:
Unsere Dame hat einen Stillstand in der motor. Entwicklung (Unterarmstütz fehlt u. fehlender innerer Antrieb, nachgelassener Muskeltonus/Körperspannung), nun hadere ich mit mir, ob ich auf die U6 Anfang Sept. warte oder mich wg. KG 2 Stunden ins Wartezimmer unseres KiArztes setze.
Der SPZ-Termin kam heute per Post, selber Tag wie U6, muß mal schauen, wie wir das zeitl. arrangieren.
Und der Termin ist so zeitig, daß wir wg. der Fahrt und dem Drumherum gaaanz zeitig aufstehen müssen. Da hat bei der Terminvergabe mal wieder jemand mitgedacht, HAHA...
Viele Grüße
Jana mit
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8

Freitag, 12. August 2011, 22:23

hi jana...
was ist denn die Begründung der Verweigerung? Der LK schreibt immer das man keinen Wiederspruch einlegen kann und vorm Verwaltungsgericht klagen muss. Ich würde kurz prüfen ob die Rechtsschutz auch für Familienrecht vorm Verwaltungsgericht zahlt ansonsten seid ihr selber drann. Hilfreich wären natürlich dem LK nachzuweisende Formfehler. Wenn ihr schon Frühförderung hattet würde ich auch Eilklage einreichen und den Landkreis darauf hinweisen, dass wenn sie bis zur Gerichtsentscheidung keine Frühförderung bis auf weiteres genehmigen Schadensersatz auf sie zu kommen kann. Ein Glück war die Frühförderung bei uns noch kein Problem. Schlimmer war es bei der Familienhebamme, die im LK Cux nach Gutsherrenart genehmigt wird oder nicht. Wir hatten damals richtig Glück das wie bei unserer Krankenkasse einen Regionalleiter hatten, der uns super unterstützt hat und im Gegensatz zum Landkreis Verantwortung übernommen hat.

Gruss

Gunnar
liebe grüße sabrina mit fynn, joel und leon geboren in der 30ssw (29.12.2009)

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9

Freitag, 12. August 2011, 22:27

[quote='AnJoNiLuMiAn','index.php?page=Thread&postID=4170#post4170'
Es muß auch dringend was getan werden:
Unsere Dame hat einen Stillstand in der motor. Entwicklung (Unterarmstütz fehlt u. fehlender innerer Antrieb, nachgelassener Muskeltonus/Körperspannung), nun hadere ich mit mir, ob ich auf die U6 Anfang Sept. warte oder mich wg. KG 2 Stunden ins Wartezimmer unseres KiArztes setze.[/quote]

Aus meinen Erfahrungen heraus würde ich nicht warten.
Genau so wie du es bei deiner Dame schreibst, war es bei uns mit Sohn J. Fehlender Unterarmstütz, motorische Entwicklung stagnierte.

Gottlob hatten wir seinerzeit genau zu dem Zeitpunkt einen SPZ-Termin und die Ärztin dort war schon sehr erschreckt. Erhöhte die ohnehin schon stattfindende KG von einmal auf dreimal die Woche.
Später sagte meine KG noch, dass sie seinerzeit besser noch auf Vojta umgestiegen wäre, das wäre für J. besser gewesen.

Von dem Zeitpunkt an hat es noch lange Monate gedauert, bis wir das Kerlchen in den Unterarmstütz bekamen. Und dann hat der kleine muskelfaule Kerl seine Entwicklung selbst so rasant angezogen, dass er nur ganze drei Tage gekrabbelt ist, um die Arme nicht mehr so nutzen zu müssen. Stand auf und ging nie wieder in die Knie.
Im Anschluss daran haben wir uns allerhand einfallen lassen müssen, um ihn doch noch mehr krabbeln zu lassen für die Überkreuzübungen. Es war sehr anstrengend.

Ich habe meine KG seinerzeit gefragt, was mit einem Kind passiert, dass nicht therapeutisch unterstützt wird bei dieser Diagnose und Entwicklungsstand. Sie sagte, es würde aller Wahrscheinlichkeit nach auf diesem körperlichen Entwicklungsstand stehen bleiben und schwer körperliche Schäden entwickeln.

Ich habe das seinerzeit selbst gesehen. Wenn man ihn nicht gezwungen hat, lag er zwar auf dem Bauch, hob auch mal den Kopf, legte ihn aber seitlich wieder hin. Er bewegte sich, indem er sich mit seinen Füßen - kein Robben - nur die Füße, vorwärts schob. Reichte ihm vollkommen und endete damit. Er hat seine Arme einfach nicht genutzt, um sich abzustützen.
Liebe Grüße
Silke
mit K.(w), L. (m) und J. (m) (25.02.02)

AnJoNiLuMiAn

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10

Freitag, 12. August 2011, 22:34

Grund der Verweigerung: fehlende Behinderung. Im Gesetz steht, daß das Kind von Behinderung bedroht sein muß.
Klage läuft nicht am Verwaltungsgericht, sondern am Sozialgericht. Frag mich nur nicht nach dem Unterschied! Sozialgericht ist gratis.

Klage geht wg. Verweigerung der FF für Sohn M. und Tochter A.
FF bekommen hat Sohn L. und diese ist ausgelaufen (20 Std. April bis August). Diese FF hat mit der Klage nix zu tun, kann somit bis zur Klage auch nicht weiterlaufen.

Unabhängig von der Klage habe ich für alle 3 einen FF-Neuantrag gestellt. Wg. diesem müssen wir nun am 2.9. ins SPZ nach Hannover.
Viele Grüße
Jana mit
A. (2004), J. (2006), N. (2008 ), L. + M. + A. (2010 bei 34+0 mit 2,3 / 2,2 / 1,6kg)

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Freitag, 12. August 2011, 22:41

[quote='AnJoNiLuMiAn','index.php?page=Thread&postID=4170#post4170'<br>Es muß auch dringend was getan werden:<br>Unsere Dame hat einen Stillstand in der motor. Entwicklung (Unterarmstütz fehlt u. fehlender innerer Antrieb, nachgelassener Muskeltonus/Körperspannung), nun hadere ich mit mir, ob ich auf die U6 Anfang Sept. warte oder mich wg. KG 2 Stunden ins Wartezimmer unseres KiArztes setze.[/quote]
Ich habe das seinerzeit selbst gesehen. Wenn man ihn nicht gezwungen hat, lag er zwar auf dem Bauch, hob auch mal den Kopf, legte ihn aber seitlich wieder hin. Er bewegte sich, indem er sich mit seinen Füßen - kein Robben - nur die Füße, vorwärts schob. Reichte ihm vollkommen und endete damit. Er hat seine Arme einfach nicht genutzt, um sich abzustützen.
Krass!!!

Unsere Dame ist oft zu faul, Dinge die sie kann auch anzuwenden. Sie konnte sich auf den Bauch drehen, aber tat es lange nicht. Sie konnte robben, aber tat es einfach nicht. Mittlerweile robbt sie, wenn sie doch mal irgendwo hin möchte, robbt auch überkreuz mit den Armen.

Aber ihre gesamte Körperspannung hat nachgelassen. Wenn man sie hochnimmt, hängt sie durch wie ein Schluck Wasser. Lege ich sie in Bauchlage ins Bett, dann lege ich sie auf das Gesicht, weil sie nicht die Arme zum Abstützen nimmt. Erst wenn sie schon liegt, nimmt sie die Arme zum Kopf hoch.
Dabei war sie bei Geburt und beim Termin in der Früherkennungsstellt im März die Fitteste!!!

[/quote]
Viele Grüße
Jana mit
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12

Freitag, 12. August 2011, 22:49

alles versuchen alle tricks sind erlaub

frühchen sind immer von behinderung bedroht. alle kleinen unter 2,5 kg. ich würde sonst auch die u untersuchungsbücher kopieren und als begründung mitschicken. wir hatten eine gute ärztin bei den frühchen
untersuchungen die sich auch mit dem lk telefonisch gezofft hat. unser kinderarzt auch. war echt ne arbeit die
immer auf kurs zu bringen. bei uns wollten sie sich damals auch über 6 wochen bis zur untersuchung in cuxhaven
(cux liegt von uns 65km entfernt) zeit lassen. ich habe damals länger mit der tante vom gesundheitsamt telefoniert
bis sie nach aktenlage (buch der u untersuchungen und frühchenuntersuchungen) entschieden haben. ich hab ihr eingeredet das der lk die verantwortung trägt, wenn die kinder bleibende gesundheitliche probleme aufgrund fehlender ff bekommen. die letzten beiden male war sabrina dann mit der ff nach cux zur untersuchung und es hat aber keine probleme gegeben.
attest vom kinderarzt kann auch hilfreich sein.
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Freitag, 12. August 2011, 23:26

>>> frühchen sind immer von behinderung bedroht.
Hab ich denen auch aufgezeigt, mit Links, Statistiken und Kopien von Artikeln!
Mir wurde knallhart gesagt, daß diese Pauschalisierung nicht gilt, sondern bei meinen Kids erst EINTRETEN muß. "KÖNNTE eintreten" gilt nicht.
Im Ablehnungsschreiben ist sogar ein mathematischer Passus über Wahrscheinlichkeitsrechnung, daß von einer Bedrohung von Behinderung erst bei Wahrscheinlichkeit über 50% gesprochen werden kann.

Zum U-Heft: bis zur U5 waren sie relativ fit. Nur bis zur jetzigen U6 lange Pause...

Telefonate haben nichts gebracht.
Drohungen (Rechtsschutzversicherung, Klage, Presse!!!, drohende Gesundheitsverschlechterung) auch nicht.
Viele Grüße
Jana mit
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Freitag, 12. August 2011, 23:29

Mir wurde knallhart gesagt, daß diese Pauschalisierung nicht gilt, sondern bei meinen Kids erst EINTRETEN muß.
Das ist doch ein Widerspruch in sich!
"von Behinderung bedroht" heißt doch automatisch, dass es noch nicht eingetreten ist. Wenn etwas droht, ist es noch nicht eingetreten.
O Mann, die Behörden... :dash:
Liebe Grüße :wink2:
Das ist meine Rasselbande:
(geb. 32+2 SSW)

AnJoNiLuMiAn

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Freitag, 12. August 2011, 23:47

Mir wurde knallhart gesagt, daß diese Pauschalisierung nicht gilt, sondern bei meinen Kids erst EINTRETEN muß.
Das ist doch ein Widerspruch in sich!
"von Behinderung bedroht" heißt doch automatisch, dass es noch nicht eingetreten ist. Wenn etwas droht, ist es noch nicht eingetreten.
O Mann, die Behörden... :dash:
Es muß DEUTLICH zu sehen sein, daß es bald eintritt...
Das Ablehnungsschreiben hatte 4 oder 5 Seiten Begründung!!!
Viele Grüße
Jana mit
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Montag, 15. August 2011, 14:34


Es muß DEUTLICH zu sehen sein, daß es bald eintritt...
Das Ablehnungsschreiben hatte 4 oder 5 Seiten Begründung!!!


Die haben doch echt einen Vogel!!! Wie soll man denn SEHEN, dass bald eine Behinderung da sein könnte... :pillepalle: Man kann nur sehen, wenn die Behinderung oder Anfänge davon schon da sind! Und dann ist es ja schon "zu spät"...
Liebe Grüße
Wiebke
mit J. (w, 28.11.10, 23:59) ,A. (m, 29.11.10, 0:00) und A. (w, 29.11.10, 0:01) in der 32.SSW

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