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Margit1106

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41

Dienstag, 10. September 2013, 10:50

im Urteil steht aber drin, das der erhalten bleiben muss ???

So seh ich das auch, aber mal abwarten was unserer Politiker mal wieder entscheiden.
Was ich mich auch frage: Die Zeit, in der ich in Mutterschutz bin, bekomme ich ja kein Elterngeld, da ich Mutterschaftsgeld beziehe. Stehen dann meinem Mann trotz allem 12 Monate Elterngeld für ein Kind zu (+2 Monate für ein anderes Kind) oder wird das wieder verrechnet?? Bei der Familie aus Bayern hat ja der Vater auch "nur" 11 Monate bekommen, da die Mutter ja durch den Mutterschutz schon 3 Monate "verbraucht" hatte. ?(
Wisst ihr was ich meine?
Liebe Grüße,
Birgit

mit F., A. und J. im August 2013

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42

Dienstag, 10. September 2013, 11:35

In dem Urteil wird aber auch der Mehrlingsbonus kritisiert.
Ich hoffe auf jeden Fall das der bestehen bleibt. Die Frau von der Elterngeldstelle meinte auch nur das sie sich das vorstellen kann. Aber wie das hier genau gehandthabt wird... keine Ahnung.

Der Mutterschutz zählt komplett mit in die Elternzeit. Wenn du den Mutterschutz vor dem errechneten Termin nicht angebrochen hast (durch Frühgburt) wird dieses Zeit auch noch komplett mit dran gehängt (oder dann anteilig). Meine Krankenkasse meinete das ich nach der Geburt (ohne die 6 Wochen angebrochen zu haben) 127 Tage Mutterschutz habe. Das wird vom Mann abgezogen. Da ihr aber 14 Monate für 2 Kinder habt fällt das nicht ins Gewicht da du ja für Kind A Mutterschutz + Elternzeit = 12 Monate nehmen kannst und deine Mann von Kind A dann noch 2 Monate. Dein Mann nimmt dann für Kind B 12 Monate und du 2 Monate
Ich hoffe ich hab mich irgendwie verständlich ausgedrückt... :S

Margit1106

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43

Dienstag, 10. September 2013, 11:43

Ich denke, dass der Mehrlingszuschlag irgendwann wahrscheinlich gestrichen wird oder das anders geregelt wird.

Ich hätte das eigentlich so verstanden, dass ich ja für alle drei Kinder in Mutterschutz bin 8| Wieviel Tage der Mutterschutz genau ist, weiß ich nicht, ich habe ja am 08.08.13 bei 29+2 entbunden und da hatte die Mutterschutzfrist ja noch nicht begonnen. Bin jetzt in Mutterschutz bis 12.12.13 (12 Wochen "Nachentbindungsmutterschutz" + 6 Wochen "Vorentbindungsmutterschutz"), ab 13.12.13 beginnt dann die Elternzeit bzw. der Bezugszeitraum des Elterngeldes. Kann sein dass das 127 Tage sind :D Den Antrag haben wir aber so gestellt :phat:
Liebe Grüße,
Birgit

mit F., A. und J. im August 2013