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Beiträge: 0

Registrierungsdatum: 6. Juni 2015

Name: Schlumpfine

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21

Donnerstag, 2. Februar 2017, 16:06

Zitat von »Schlumpfhausen«



Als Beamtin bekomme ich drei Jahre Eltenzeit pro Geburt (egal wie viele Kinder geboren wurden).
Warum gilt für Euch nicht das Gesetz, dass für alle anderen gilt?
...ja das frage ich mich auch immer wieder???!!!
vor allem habe ich eben gelesen, dass sich die Regelungen bei Beamten von Bundesland zu Bundesland unterscheiden und sich auch in Rheinland Pfalz vor kurzem wieder etwas verändert haben.

Also es sind tatsächlich nur drei Jahre Elternzeit, sogar die Restelternzeit für den Großen verfällt, da immer nur das jüngste "Kind" zählt. Uff.
Allerdings kann man auch Teilzeit aus familiären Gründen arbeiten... wirkt sich dann aer anders auf die Pension aus.
Ja und das ist auch das Problem...Da wo wir uns als Paar entscheiden müssen, auf wen wir die Erziehungszeiten für die Renten-/ Pensionserechnung laufen lassen kommt das große ? bei allen, auch bei den Zuständigen. Normalerweise wird ja alles der Frau zugerechnet, seitdem man beantragt das anders. Wir haben tatsächlich beide uns die Erziehung geteilt und mein Mann arbeitet schon seit der Geburt unseres Sohnes weniger als ich. Wär also nicht in Ordnung ihn da nicht auch zu bedenken (-;

Vielleicht bin ich hier irgendwann mal schlauer.
Der Zuständige von der Versorgungskasse wollte mich zurückrufen, nachdem er sich schlaugemacht hat....daraufwarte ich schon über ein Jahr :D
Schlumpfine mit unserem Großen geb. 9/2013 :) und den Minis A. (2250g) L.(1860g) und S.(2360g) geb. 11/2015 in 33+4 :) :) :)

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  • »Multifrucht« wurde gesperrt

Beiträge: 40

Registrierungsdatum: 15. März 2017

Name: Annika

Wohnort: Leipzig

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22

Freitag, 21. April 2017, 12:27

Und wenn du da noch mal Stress machst?

  • »Janosch1« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 0

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23

Dienstag, 25. April 2017, 21:08

Also man hat insgesamt 9 Jahre Elternzeit - egal ob Beamter oder nicht !! Warum sollte es hier einen Unterschied geben ... ?(

Von diesen 9 Jahren ( 3 Jahre pro Kind) kann mann aber tat. nur 8 Jahr nehmen.

"Für Mehrlinge, die ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, können für jeden Mehrling 24 Monate der insgesamt 3-jährigen Elternzeit bis zum achten Geburtstag des jeweiligen Mehrlings beansprucht werden, ohne dass die Zustimmung des Arbeitgebers notwendig ist."

Quelle : http://www.familien-wegweiser.de/wegweis…,did=93522.html

Beiträge: 1 490

Registrierungsdatum: 17. Mai 2011

Wohnort: Brandenburg, Nähe Berlin

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24

Mittwoch, 26. April 2017, 13:19

Also ich hab nur 7 Jahre bekommen, das war definitiv so. Ich hab's mir auch erklären lassen, aber das war so kompliziert, dass ich die Begründung schon wieder vergessen hab.
Liebe Grüße :wink2:
Das ist meine Rasselbande:
(geb. 32+2 SSW)

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