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aja2010

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21

Sonntag, 1. Juli 2012, 20:03

Bin mir nicht ganz sicher, aber war es nicht festgelegt, dass man nur in den ersten 12 (bzw. mit Partnermonaten 14) Lebensmonaten Elterngeld bekommt und das nicht auf "später" verschieben kann?
Liebe Grüße
Wiebke
mit J. (w, 28.11.10, 23:59) ,A. (m, 29.11.10, 0:00) und A. (w, 29.11.10, 0:01) in der 32.SSW

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Schnuffi

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22

Sonntag, 1. Juli 2012, 20:14

Ich meine auch, dass das so ist/war. Gleichwohl stellt sich die Frage, wie das ist, wenn das BSG jetzt eine positive Entscheidung in diesem Rechtsstreit herbeiführt, ob man dann im Nachhinein noch Elterngeldmonate "nachschieben" kann.

Ich denke aber eher nicht (komme aus der Jursterei): I.d.R. wirken solche Urteile nicht ex tunc (also nicht für die Vergangenheit) aufgrund des sog. Prinzips der verbotenen Rückwirkung. Etwas anderes könnte im Falle von nichtigen Bescheiden gelten; das sehe ich hier aber nicht.

Aber schauen wir mal. Ich werde das Thema im Auge behalten.

Es würde sich ja in einem solchen Falle auch die Frage stellen, ob der Arbeitgeber das jetzt noch mal "mitmachen" würde.

Aber insgesamt gehe ich ganz stark davon aus, dass das erst die künftigen Fälle betrifft.
05/10: Junge (1.570 g), Mädchen (1.054 g), Mädchen (1.360 g), Mädchen (1.297 g).
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AnJoNiLuMiAn

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23

Sonntag, 1. Juli 2012, 20:15

Bin mir nicht ganz sicher, aber war es nicht festgelegt, dass man nur in den ersten 12 (bzw. mit Partnermonaten 14) Lebensmonaten Elterngeld bekommt und das nicht auf "später" verschieben kann?
Ja, dem war/ist so.
Man könnte daher lediglich argumentieren, daß der Mann mehr Elternzeit genommen hätte, wenn er das Elterngeld bekommen hätte...
Zweimal "hätte"...
Viele Grüße
Jana mit
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AnJoNiLuMiAn

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24

Sonntag, 1. Juli 2012, 20:17

Es würde sich ja in einem solchen Falle auch die Frage stellen, ob der Arbeitgeber das jetzt noch mal "mitmachen" würde.
In Richtung Arbeitgeber hat man bei Drillis 6 Jahre Elternzeitanspruch.
Bei Deinen Vierlingen müßten es 7 Jahre sein.
Viele Grüße
Jana mit
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harume

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25

Sonntag, 1. Juli 2012, 20:58

Vor dem Elterngeld gab es ja Erziehungsgeld (für den, der es halt bekam...), zunächst gab es das ja auch nur pro Geburt, und nach viel Druck durch Mehrlingsinitiativen, unter anderem dem ABC-Club und diversen Urteilen wurde es dann pro Kind gewährt. Das bedeutete, das eine Drillingsmutter zunächst nur 600 DM bzw. 300 € bekam, später bekam dann eine Drillingsmutter, die Anspruch auf den vollen Betrag hatte, 1800 DM und so war es dann auch, bis das Elterngeld eingeführt wurde.
Ich denke, dass sich da sicherlich auch was tun wird auf diesem Gebiet, wahrscheinlich müssten alle Mehrlingseltern klagen, um dann den Betrag pro Kind beanspruchen zu können. Vielleicht sollten Drillings- und Vierlingseltern dann noch die Großeltern mit angeben, die dann auch Erziehungsurlaub nehmen müssen um den vielen Kindern Herr zu werden :wink2:

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26

Sonntag, 1. Juli 2012, 21:00

wir haben es so beantragt, dass ich zwei erziehe und eins meine Mutsch. Wurde abgelehnt, das wäre nicht möglich, da alle drei in meinen HH leben, meine Mutsch wäre ja bei uns.... Also würde es bei uns passen, daher habe ich jetzt den Überprüfungsantrag geschrieben....
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Mathias

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27

Sonntag, 1. Juli 2012, 22:22

ich denke, dass man nur Chancen auf nachträglich Zahlung hat, wenn man trotz Ablehnungsbescheid mehr als die bewilligten Monate genommen und somit auch auf Gehalt verzichtet hat.

Allen, deren Kinder jünger als 10 Monate sind, würde ich ich empfehlen für den Partner soviele Partnermonate zu beantragen wie möglich.
Da der Antrag 8 Wochen vor Inanspruchnahme erfolgen muss, können bei 10-monatigen maximal Partnermonate für Lebensmonat 13+14 benatragt werden. Umso jünger die Drillinge , desto mehr Monate ...

Natürlich immer mit dem Blick aufs Geld. Den Partner zuhause haben ist ja schön und gut. Aber dieser Partner verzichtet auf mindestens 33% Lohn. (Und die 300 Euro Mehrlingszuschlag)
Interessant kann das aber durchaus für die ersten Monate zuhause sein. Die ersten beiden Monate sind schnell um und bevor der Partner dann in vorübergehende Teilzeit geht oder unbezahlten Urlaub nimmt ist die "erweiterte" Elternzeit sicher ne gute Wahl.


@Bianca: viel Erfolg bei der Überprüfung

Gruß
Mathias
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elsa

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28

Montag, 27. August 2012, 00:18

Interessanter Thread, ich bin ja gerade schwanger mit Drillingen und vielleicht können wir noch davon profitieren. Wobei die Entscheidung beim Bundessozialgericht noch dauern kann. Und ja - ich denke auch, dass man auf den Mehrlingszuschlag dann verzichten muss.
Entweder längere Zeit Elterngeld oder Mehrlingszuschlag, beides wirds nicht geben, denke ich.
Wir würden dann zumindest einige Monate parallel nehmen.

Haltet uns auf dem Laufenden!

Viele Grüße
Elsa
Liebe Grüße

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29

Montag, 27. August 2012, 09:25

An diesen Thread hab ich neulich auch mal wieder gedacht.
Frage an diejenigen von euch, die eine Rechtsschutzversicherung haben und ihren Anwalt fragen wollten: habt ihr was in Erfahrung gebracht? Würde mich mal interessieren...
Liebe Grüße :wink2:
Das ist meine Rasselbande:
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elsa

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30

Mittwoch, 29. August 2012, 15:07

das ist eine gute frage - würde mich auch brennend interessieren! beim ABC-club müsste es doch auch den ein oder anderen rechtsanwalt geben bzw.
ist evtl. der club auf dem neuesten stand?
lg, elsa
Liebe Grüße

Elsa

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Schnuffi

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31

Sonntag, 8. September 2013, 13:35

Ich wollte dieses Thema mal wieder "ausgraben". Ich hatte seinerzeit gleich Kontakt zu der Anwältin aufgenommen. Bisher bin ich nicht wirklich weiter; sie scheint zeitlich sehr eingebunden zu sein. Und ich hatte bisher auch nicht die Zeit, mich näher damit zu befassen; will das nun aber wieder unbedingt angehen; u.U. geht´s ja um ein Haufen Geld, wobei man sicher erst mal gucken muss, ob die eigenen persönlichen Voraussetzungen für doppeltes oder mehrfaches Elterngeld gegeben sind.


Das Urteil gibt´s online in ganzer Fassung; das ziehe ich mir gleich rein:

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-…3053&linked=urt


Und dann schau´ ich mal, wie und was ich beantrage bzw. ob das Sinn macht.

Wollte Euch nur wissen lassen, dass es nicht in Vergessenheit geraten ist und ich dran bin. Nach wie vor bin ich bereit, das bis in die letzte Instanz zu treiben, wenn es Sinn macht; also die entsprechenden Voraussetzungen auf uns zutreffen. Unsinnige Prozesse wollte ich nicht führen ;-)

Aber ich halte Euch auf dem Laufenden ;-)
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32

Sonntag, 8. September 2013, 22:28

Ich hab den Link noch nicht gelesen, aber Elterngeld für mich für Monat 13 und 14 beantragt.
Ist in Klärung.
Viele Grüße
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33

Sonntag, 8. September 2013, 22:30

das ist eine gute frage - würde mich auch brennend interessieren! beim ABC-club müsste es doch auch den ein oder anderen rechtsanwalt geben bzw.
ist evtl. der club auf dem neuesten stand?



dazu soll im nächsten Reprt was stehen.

Unser Landkreis rief bei uns an, wir sollen den Antrag nochmal ausfüllen (nur die Namen) und unterschreiben, und wieder einreichen.

LG
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34

Sonntag, 8. September 2013, 22:32

aber Elterngeld für mich für Monat 13 und 14 beantragt.


ich steige da irgendwie nicht durch.....
habe 12 monate elterngeld bekommen, mein mann hat keine elterzeit beantragt.....
kann ich noch für monat 13 und 14 welches beantragen ?(
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35

Sonntag, 8. September 2013, 22:35

kann ich noch für monat 13 und 14 welches beantragen

Ja.
Monat 13 und 14 für das zweite Kind.
Monat 1-12 sind für Kind 1.
Viele Grüße
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36

Sonntag, 8. September 2013, 22:50

Ja.
Monat 13 und 14 für das zweite Kind.
Monat 1-12 sind für Kind 1.


ok
und was ist mit kind 3? geht wahrschlich lehr aus!

da kein mein mann sich morgen mal mit beschäftigen.
liebe grüße sabrina mit fynn, joel und leon geboren in der 30ssw (29.12.2009)

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37

Montag, 9. September 2013, 06:16

Ich habe die Anwältin gestern nochmal ausführlich angeschrieben. Eben: Es geht ja um die Frage: Was ist mit Kind 3 (und bei uns 4).

Viele viele Fragen...

Ich melde mich, sobald ich Antwort habe...
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Montag, 9. September 2013, 10:20

Kind drei geht leer aus, da Elternzeit maximal bis zum 14. Lebensmonat bezogen werden kann, aber nur maximal zwei Elternteile Elternzeit nehmen können.
Wir waren beim Anwalt und dieser hat uns gesagt, dass das BSG direkt ausgeschlossen hat, dass es für drei Kinder dreimal Elterngeld gäbe, das stünde in der Kommentierung.
Wir haben jetzt jeder Antrag auf Elterngeld gestellt, ich für unser ältestes Kind 1.-12. Monat, mein Mann 13.+14. Monat. Für unser mittleres Kind hat mein Mann 1.-12. Monat beantragt und ich 13.+14. Monat. Haben die beiden Anträge auf der Kreisverwaltung abgegeben, da wurde uns dann gesagt, dass nur mein Antrag mal bearbeitet werden kann, da noch kein Programm da ist für den Antrag meines Mannes zu bearbeiten und auch bisher keine Richtlinien des Ministeriums vorlägen, wie solche Fälle jetzt genau zu behandeln und zu bearbeiten seien.
Liebe Grüße,
Birgit

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39

Montag, 9. September 2013, 22:07

Ich habe mich bei unserer Elterngeldstelle in Berlin erkundigt und ich hatte eine sehr nette Dame am Telefon. Sie hat uns für Berlin Oktober in Aussicht gestellt. Dann hat der Senat wohl eine entsprechende Verordnung fertig. Allerdings meinte sie das sie sich gut vorstellen könnte das dann der Mehrlingsbonus wegfällt...
Wir lassen uns dann mal überraschen.

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40

Montag, 9. September 2013, 22:47

llerdings meinte sie das sie sich gut vorstellen könnte das dann der Mehrlingsbonus wegfällt...

im Urteil steht aber drin, das der erhalten bleiben muss ???

?(

LG
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